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Förderungen

RESTORE Act: Direktkomponente für nicht-Bau-Aktivitäten

U.S. Dept. of Treasury RESTORE Act Program

eventFrist: 31. Oktober 2027 play_circleStart: 28. Oktober 2026 publicEstados Unidos redeemKostenlos

Das Finanzministerium veröffentlicht mehrere Förderbekanntmachungen (FOAs) für seine Zuschussprogramme im Rahmen des RESTORE Act. Diese Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf die Direktkomponente und gilt nur für Anträge auf förderfähige Aktivitäten, die keine Baumaßnahmen sind, einschließlich Projekten mit oder ohne nicht-föderalen Kostenanteil für ein anderes föderal finanziertes Projekt oder Programm. Die Bekanntmachung umfasst zudem Planungshilfen, die für die Erstellung des nach dem RESTORE Act erforderlichen mehrjährigen Umsetzungsplans (Mehrjahresplan) benötigt werden. Für förderfähige Aktivitäten, die Baumaßnahmen und/oder den Erwerb von Grundstücken betreffen oder für die eine Genehmigung einer Bundes- oder Landesbehörde erforderlich ist – einschließlich Projekten zur Wiederherstellung natürlicher Ressourcen –, müssen Antragsteller die Förderbekanntmachung für Bau- und Grundstückserwerb (GR-RDC-25-002) nutzen.

Mittel aus dem Trust Fund stehen für die Durchführung der im RESTORE Act und in den Durchführungsvorschriften des Finanzministeriums unter 31 CFR 34.201 beschriebenen förderfähigen Aktivitäten zur Verfügung. Dabei handelt es sich um: 1) Wiederherstellung und Schutz der natürlichen Ressourcen, Ökosysteme, Fischereien, Meeres- und Wildtierlebensräume, Strände und Küstenfeuchtgebiete der Golfküstenregion. 2) Minderung von Schäden an Fischen, Wildtieren und natürlichen Ressourcen. 3) Umsetzung eines von der Bundesregierung genehmigten Meeres-, Küsten- oder umfassenden Naturschutzmanagementplans, einschließlich Fischereiüberwachung. 4) Arbeitskräfteentwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen. 5) Verbesserungen an oder in Staatsparks in Küstengebieten, die von der Ölkatastrophe der Deepwater Horizon betroffen sind. 6) Infrastrukturprojekte, die der Wirtschaft oder den ökologischen Ressourcen zugutekommen, einschließlich Hafeninfrastruktur. 7) Küstenhochwasserschutz und damit verbundene Infrastruktur. 8) Förderung des Tourismus in der Golfküstenregion, einschließlich der Förderung der Freizeitfischerei. 9) Förderung des Verzehrs von Meeresfrüchten aus der Golfküstenregion. 10) Planungshilfe. 11) Verwaltungskosten. Die oben aufgeführten förderfähigen Aktivitäten 1 bis 7 müssen in der Golfküstenregion durchgeführt werden.

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